Lernen vom Profi
BM2-Lernende erhalten Einblick ins Arbeitsrecht
Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Anina Wissner hat Anfang Dezember rund 25 Lernenden der BM2 einen vertieften Einblick in ihre anwaltliche Tätigkeit gegeben. Dies anhand eines realen Rechtsfalls. Die Lernenden haben arbeitsrechtliche Fragen gestellt, die von der Referentin lernendenorientiert beantwortet worden sind.
Nicole Wagner-Locher
16. Dezember 2024
Rechtsanwältin Anina Wissner zusammen mit Nicole Wagner-Locher, Lehrperson für Wirtschaft
Als Rechtsanwältin vertritt Anina Wissner je nach Fall die Arbeitnehmerin oder den Arbeitgeber. «Dies ist ein Vorteil, da ich mich dadurch in die Lage beider Parteien hineinversetzen kann», erklärte sie den Lernenden. Als Anwältin sei es wichtig, sich im Einzelfall gänzlich auf die Seite der Klienten zu stellen, um die besten Argumente für sie zu finden – unabhängig davon, ob Arbeitnehmende oder Arbeitgebende.
Fristlose Kündigung: geht das?
In dem von Wissner vorgestellten Rechtsfall ging es um die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmenden. Dabei stellte sich die materiellrechtliche Frage, ob diese fristlose Kündigung gerechtfertigt war. Anhand der einschlägigen Gesetzesartikel sowie Verweise auf Leitentscheide des Bundesgerichts diskutierten die Lernenden die Aspekte des Falles interaktiv mit der Rechtsanwältin und leiteten die Falllösung her.
Auch wenn aufgrund der Falllösung eine Partei gute Prozesschancen hätte, würden arbeitsrechtliche Streitigkeiten jedoch häufig aussergerichtlich in einem Vergleich enden, unterstrich Anina Wissner. Denn es liege im Interesse beider Parteien, eine Streitigkeit zeitlich zu begrenzen. So könne das Risiko, in einem Gerichtsprozess zu unterliegen, minimiert, und die Kosten niedrig gehalten werden.
Bundesgericht zunehmend arbeitnehmerfreundlich
Die Lernenden erfuhren auch, dass das Schweizer Arbeitsrecht im internationalen Vergleich eher liberal ist: «Jedem Arbeitnehmenden kann im Prinzip jederzeit gekündigt werden», sagte Wissner. Diese arbeitsrechtliche Flexibilität verschaffe der Schweiz möglicherweise einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber anderen Ländern wie Deutschland, die die Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen. Sie betonte aber auch, dass beim Bundesgericht in den letzten Jahren eine Tendenz zu einem stärkeren Schutz von Arbeitnehmenden festzustellen sei.
Die lehrreiche, praxisorientierte Veranstaltung zum Arbeitsrecht gab den Anwesenden
vertiefte Einsicht in die Falllösung und die aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht.