Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Neue Bildungsverordnung für Medizinische Praxisassistenten/innen

Übersicht über Änderungen und Auswirkungen.

Die Berufsausbildung der 3-jährigen Lehre zur Medizinischen Praxisassistentin EFZ bzw. zum Medizinischen Praxisassistenten EFZ (MPA) wird ab Sommer 2019 in einer neuen eidgenössischen Bildungsverordnung (BiVo) und einem neuen Bildungsplan geregelt.


Beatrice Krähenbühl
Februar 2019

Das SBFI hat die revidierte Verordnung über die berufliche Grundbildung MPA erlassen. Sie ersetzt die Bildungsverordnung vom 8. Juli 2009 und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Für das BZWW gilt sie damit ab dem Schuljahr 2019/20 und bringt diese Änderungen mit sich:

5 Handlungskompetenzen statt Grundlagenfächer
Das Qualifikationsprofil ist neu mit 5 Handlungskompetenzbereichen erarbeitet. Diese sind:

  • Organisieren und Administrieren der medizinischen Praxis
  • Assistieren in der medizinischen Sprechstunde und Durchführen von diagnostischen Massnahmen
  • Durchführen von Laboruntersuchungen und Beurteilen der Laborparameter
  • Durchführen von bildgebender Diagnostik und Beurteilen der Bildqualität
  • Ausführen von therapeutischen Massnahmen

Die bisherigen Grundlagenfächer sind in die Kompetenzbereiche integriert. Die Tätigkeiten einer MPA, eines MPA werden transparenter dargestellt und stärken damit das Berufsprofil.

Vereinfachtes Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren ist vereinfacht, transparenter gestaltet und im Umfang leicht gekürzt. Der Lektionenpool in den Fächern Englisch, Sport und Naturwissenschaften ist reduziert. Dafür gibt es einige neue Kompetenzen: Die Lernenden führen Sauerstoffsättigungsprüfungen durch und dokumentieren die Ergebnisse. Zudem wenden sie die Technik der Infusionen an, führen einen einfachen Gehör- und Sehtest durch und wenden die Technik der Ohrspülung korrekt an.

Wichtige Auswirkungen für den Betrieb
Das BZWW hält an den Schul- wie üK-Tagen fest. Zukünftig werden die Lernenden im 2. Lehrjahr einen halben Tag zusätzlich im Betrieb sein.

Berufsfachschultage
1. Lehrjahr Montag und Mittwoch ganzer Tag
2. Lehrjahr Dienstag ganzer Tag, neu Donnerstagmorgen
3. Lehrjahr Freitag ganzer Tag

Überbetriebliche Kurse (üK)
1. Lehrjahr Donnerstag ganzer Tag
3. Lehrjahr, 5. Semester Mittwoch ganzer Tag

Eine Informationsveranstaltung ist im Rahmen des MPA-Treffs am 28. Februar 2019 geplant, ein Ausbildungsprogramm für Lehrbetriebe ist in Arbeit. Ausserdem: Die neue Bildungsverordnung sowie der neue Bildungsplan sind auf www.mpaschweiz.ch aufgeschaltet.

Zum Archiv