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Schule und Leistungssport

Lehrbegleitende Grundbildung

In der lehrbegleitenden Grundbildung sind die Handlungsmöglichkeiten der Berufsfachschule betreffend Förderung von Sporttalenten beschränkt. Der Lernende verbringt die meiste Zeit am Arbeitsplatz im Ausbildungsbetrieb. Es liegt in der Verantwortung des Lehrbetriebs, mit dem Lernenden Arbeitszeiten festzulegen, die sich mit dessen Trainingszeiten vereinbaren lassen.

Das BZWW kann Lernende grundsätzlich von keinen Unterrichtsfächern dispensieren. Dies ist Sache des Amts für Berufsbildung und Berufsberatung. Eine Ausnahme bildet der Sportunterricht: Nachwuchssportler und -sportlerinnen, die eine Swiss Olympic Talent Card besitzen oder ihr sportliches Niveau durch das Sportamt des Kantons Thurgau bestätigen lassen, können bei der Schulleitung ein Gesuch um Sportdispensation einreichen.

Berufsmaturität nach der Lehre (BM2)

Für Sporttalente am BZWW werden nach Möglichkeit massgeschneiderte Lösungen erarbeitet. Durch die Individualität der einzelnen Sportarten und der Sporttalente ergeben sich zwangsläufig Unterschiede.

Allgemeines

Angebot des BZWW

Erwartungen des BZWW an das Sporttalent

Weitere Informationen (Webseite des Sportamts Thurgau)