Sprachaufenthalte
Obligatorische Sprachaufenthalte (Grundbildung)
Die obligatorischen Sprachaufenthalte im französischen und englischen Sprachgebiet dauern jeweils zwei Wochen und bilden einen integralen Bestandteil der Fremdsprachenausbildung.
Der Sprachaufenthalt ermöglicht vielfältige Einblicke in andere Kulturen und dient auch der Vorbereitung auf die Prüfungen der internationalen Sprachzertifikate, welche die Lehrabschlussprüfung in den Fremdsprachen (E-Profil, B-Profil) ersetzen können. Die Lernenden sind in Familien untergebracht und besuchen Pflicht-Unterrichtslektionen an einer Sprachschule.
Kaufleute EFZ (bis Lehrbeginn 2022):
Sprachaufenthalt England/Irland KW 38/39 im 2. Lehrjahr
Sprachaufenthalt Frankreich KW 44/45 im 3. Lehrjahr
Kaufleute EFZ (ab Lehrbeginn 2023):
Sprachaufenthalt England/Irland KW 38/39 im 2. Lehrjahr
Sprachaufenthalt Frankreich KW 18/19 im 2. Lehrjahr
Berufsmaturität Typ Wirtschaft BM1 (bis Lehrbeginn 2022):
Sprachaufenthalt Frankreich KW 44/45 im 2. Lehrjahr
Sprachaufenthalt England/Irland KW 38/39 im 3. Lehrjahr
Berufsmaturität Typ Wirtschaft BM1 (ab Lehrbeginn 2023):
Sprachaufenthalt Frankreich KW 18/19 im 2. Lehrjahr
Sprachaufenthalt England/Irland KW 38/39 im 3. Lehrjahr
Merkblatt Sprachaufenthalte 2024
Präsentation Informationsanlass Sprachaufenthalte 2024
Für Kaufleute Basis-Profil EFZ (bis 2022) und Kaufleute EBA (ab 2023) ist ein Sprachaufenthalt nicht obligatorisch, jedoch empfohlen.
Freiwillige Sprachaufenthalte (BM2)
Freiwillige Sprachaufenthalte in Frankreich oder in der französischsprachigen Schweiz werden von Boa Lingua organisiert:
Boa Lingua
Neugasse 51
9001 St. Gallen
welcomeNULL@boalingua.ch
+41 71 223 81 00
Kostenlose Beratung
Angebot für Individualbuchungen - jetzt entdecken!
Freiwillige Sprachaufenthalte in England/Irland werden von Castle's English Institute organisiert:
Castle's English Institute
Frau Jackie Oberthaler
Baarerstrasse 63
6300 Zug
groupsNULL@castles.ch
+41 41 710 55 70
www.castles.ch