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Nachholbildung Kauffrau/-mann EFZ

Die Nachholbildung Kauffrau/-mann nach Art. 32 eignet sich für Erwachsene, die eine umfassende kaufmännische Ausbildung benötigen, die eine höhere Fachprüfung ablegen wollen oder an ihrem Arbeitsplatz selbst Lernende im Beruf Kauffrau/-mann einführen.

Je nach Vorkenntnissen und Vorbildung ist die Ausbildung in einem oder in zwei Jahren absolvierbar. Sie führt zum Fähigkeitszeugnis Kauffrau/-mann  mit EFZ und besteht aus einem schulischem und einem betrieblichen Teil. Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung des Kantons Thurgau entscheidet über die Zulassung zum Qualifikationsverfahren.

Aufnahmebedingungen

  • Nachweis einer 5-jährigen beruflichen Praxis bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung, davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich. Bereits absolvierte Grundbildungen werden als berufliche Erfahrung angerechnet.
  • Positiv beantwortetes Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 durch das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung des Kantons Thurgau.
  • Sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse in Deutsch.
  • Voraussetzungen zum Erlernen von zwei Femdsprachen
  • korrektes Tastaturschreiben (10-Finger-System)

Ausbildungsstart / Dauer

Ausbildungsstart/-zeit Kalenderwoche 33 / Zwei bis sechs Semester
Schultage Für den Unterricht werden Sie tagsüber in bestehende Klassen eingeteilt.

Broschüre

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